Zusätzliche Geschäftsbedingungen für Software-Optimierungen durch Braap Support

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Zusätzliche Bestimmungen für Softwareoptimierungen durch Braap Support

  1. Betriebserlaubnis & Haftung:
    Wird durch ein Leistungsupgrade – einschließlich Änderungen an Steuergeräten – die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs aufgehoben, darf das Fahrzeug nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden. Für etwaige Bußgelder oder Verwaltungsstrafen, die daraus entstehen, übernimmt Braap Support keine Haftung. Einige angebotene Produkte und Lösungen sind ausschließlich für den Export vorgesehen.

  2. Vertragliche Vereinbarungen & Dokumentation:
    Alle Absprachen sind ausschließlich in diesem Vertrag festgehalten; mündliche Nebenabreden sind nicht wirksam. Fahrzeuganpassungen, die den öffentlichen Verkehr betreffen, müssen ordnungsgemäß in den Fahrzeugdokumenten vermerkt werden. Sollte für umgebaute Fahrzeuge oder Fahrzeugteile keine gültige Zulassung bestehen, ist der Käufer verpflichtet, das Fahrzeug einer Prüfstelle vorzuführen. Etwaige Ansprüche, Rückgaberechte oder Reklamationen im Zusammenhang mit einer fehlenden TÜV-Zulassung sind ausgeschlossen – sofern nicht ausdrücklich und schriftlich eine Zulassung zugesichert wurde.

  3. Veränderung der Leistungsdaten & Folgewirkungen:
    Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass durch die von Braap Support angebotenen Optimierungsmaßnahmen, welche Veränderungen an Fahrzeug, Motor und Steuerung beinhalten können, die ursprünglichen Leistungsdaten modifiziert werden. Gleichzeitig ist zu beachten, dass eine erhöhte Belastung von Motor und weiteren Bauteilen zu einem schnelleren Verschleiß führen kann – insbesondere, wenn das Fahrzeug dauerhaft stärker beansprucht wird oder eine höhere Höchstgeschwindigkeit erreicht.

  4. Haftungsbeschränkung bei technischen Änderungen:
    Braap Support übernimmt ausschließlich die Haftung für Schäden am Motor oder an anderen Fahrzeugteilen, wenn diese direkt auf den Einbau fehlerhafter Komponenten zurückzuführen sind. Im Fall von Softwareanpassungen wird nur für jene Schäden eingestanden, die unmittelbar aus der konkreten Änderung resultieren. Schäden, die ausschließlich durch eine höhere Beanspruchung entstehen, sind nicht abgedeckt.

  5. Garantie- und Gewährleistungsverlust:
    Der Einbau von Tuning- und Softwarelösungen kann dazu führen, dass die Herstellergarantie oder bestehende Gewährleistungsverpflichtungen entfallen.

  6. Entwicklungscharakter von Tuningmaßnahmen:
    Tuning, ob in Form von Software- oder Hardwareänderungen, ist stets ein Entwicklungsprozess. Es kann vorkommen, dass nach einer Optimierung weitere Anpassungen notwendig werden – etwa weil der Hersteller nachträglich Updates bereitstellt oder zusätzliche Änderungen am Fahrzeug vorgenommen wurden. Solche Folgeanpassungen können einen erneuten Werkstattbesuch oder einen Neustart der Steuergeräte erfordern. Braap Support haftet in diesen Fällen nicht für daraus resultierende Ausfälle oder Kosten, die ohne vorherige Abstimmung entstanden sind.

  7. Versicherungstechnische Konsequenzen:
    Eine Leistungssteigerung kann eine Neubewertung im Hinblick auf die Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung erforderlich machen. Der Käufer ist dafür verantwortlich, einen adäquaten Versicherungsschutz sicherzustellen, und stellt Braap Support diesbezüglich von jeglicher Haftung frei.

  8. Salvatorische Klausel:
    Sollte eine einzelne Bestimmung dieser Regelungen oder der zugrunde liegenden AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine wirksame Vorschrift als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Dies gilt auch für etwaige Regelungslücken.